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Freitag, 14. März 2014

Deutschen Frauen werden die Hebammen gestrichen...

Hier ein Artikel von Nina Straßner, die als "Juramama" aus der Sicht einer Mama und Anwältin zu rechtlichen Familienthemen bloggt. In ihrem Beitrag zu der aktuellen Debatte um die Haftpflichtversicherung für Hebammen,

http://www.juramama.de/2014/02/deutschen-frauen-werden-die-hebammen.html#more

was ab Juli 2015 ein AUS für diesen Beruf bedeuten könnte, geht sie das Thema von der rechtlichen Seite an und das zeigt Wege auf sich zu wehren. Sollten Schwangere ohne Hebammenversorgung dastehen können sie diese vor Gericht einklagen. Denn die Versorgung durch eine Hebamme, sowie die freie Wahl des Geburtsortes (siehe auch "Fall Anna Tschernovsky gegen den Staat Ungarn", über den ich in einem früheren Post berichte) ist gesetzlich verankert und als Betroffene hat jede Schwangere ein Recht darauf. Es bleibt die Hoffnung dass engagierte Juramamas dann anwaltlich engagiert zu Seite stehen werden. Danke an Juramama Nina die hier schon mal ihre Unterstützung zusagt. Hier der Abschnitt aus ihrem Post der hoffnungsvolle Perspektiven aufzeigt:
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Wann klingelt es endlich bei uns? Was tun?

Eine Lösungsmöglichkeit wäre es, einen Kontrahierungszwang für die Versicherer zu schaffen, damit sie Hebammen versichern müssen
Ausserdem muss diese Haftpflichtversicherung von den Krankenkassen oder der öffentlichen Hand übernommen oder bezuschusst werden, damit man sie als Hebamme überhaupt bezahlen kann. Um über 5.000€ im Jahr zu berappen, damit man überhaupt erstmal arbeiten darf, ja, muss man deutlich mehr als 8,50 € pro Stunde im Schnitt verdienen, um über die Runden zu kommen. Dann wird die Versicherung von alleine wieder bezahlbar werden, weil dann die Krankenkassen-Lobby mit der Versicherer-Lobby ein konstruktives Meeting abhalten wird. Dann wird die Prämie sicher bald wieder sinken.
Machen wir also nicht den Fehler und tun so, als würde da eine Berufsgruppe "halt mehr Geld wollen" und rumstänkern. Das ist nicht der Fall.
Von besser verdienenden Hebammen profitieren wir ganz direkt: Es gibt dann nämlich überhaupt wieder genügend, die uns begleiten und behandeln und unseren berechtigten Leistungsanspruch aus dem MuSchG und dem SGB mit Leben und Angeboten für Schwangere füllen.

Wenn sich nichts tut, bleibt uns letztendlich nur die Möglichkeit zu klagen. Das finden auch die Hebammen.

Gerichtlich dagegen vorzugehen. Das tut weh, das schafft Rechtssicherheit.

Daher zum Schluss nochmal das Procedere:

Um klagen zu können, muss man "beschwert" sein. In einem Recht.  "Aktivlegitimiert" nennt das der Jurist.  Deswegen kann man nicht für andere Leute Ansprüche einklagen, außer es ist ein abtretbares Recht.

Hier sind die Schwangeren und jungen Familien unter Anderem in ihrem Recht aus dem 5. Sozialgesetzbuch, das in § 24c und 24d und f verankert ist, verletzt. 
Spätestens nächstes Jahr also, wird diese Versorgung und dieses Recht überall einbrechen und dann muss man als Schwangere mutig sein und sich wehren.
Ich helfe mit. Gemeinsam mit anderen Juramamas.

Dann kann beispielsweise die Krankenkasse auf Grundlage dieses Leistungsanspruches verklagt werden, wenn man einfach keine Hebamme findet und wir werden mal abwarten, was die Gerichte dazu zu sagen haben.
Aber das beschäftigt die Kassen und fordert sie auch finanziell.  Das nervt die Kassen und das schafft Aufmerksamkeit.

Es sind auch andere Anspruchsgrundlagen denkbar.

Ich werde genau das tun, und kündige das hiermit rechtzeitig an.
Ich kann Euch daher nur um Eure Meinung bitten und darum, die Hand zu heben und Euch Gehör zu verschaffen, Euch bei mir zu melden. Ich bin selbst nicht "aktivlegitimiert", denn ich bin gerade nicht schwanger und ich habe auch eine Hebamme. Viele haben keine: Weil es nicht genug gibt. Die brauche ich dazu.
Teilt diesen Artikel, schickt ihn an Interessierte und Betroffene.

So jedenfalls geht es hier nicht weiter.
Das stinkt doch alles zum Himmel.


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